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Gesetzliche Krankenversicherung

Für gesetzlich Versicherte ist die Bezuschussung für Osteopathiebehandlungen von der Krankenkasse abhängig.

Private Krankenzusatz- versicherung

Für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht die Möglichkeit, die Kostenübernahme durch private Krankenzusatzversicherungen zu erhöhen.

Private Krankenversicherung

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten bei der Abrechnung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker ganz oder teilweise.

Beihilfe

Osteopathie gehört zwar nicht zu den beihilfefähigen Heilbehandlungen, jedoch zählt Osteopathie zu den beihilfefähigen Leistungen von Heilpraktikern.

Gesetzlich Krankenversichert

Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in den meisten Fällen nur bei zertifizierten Osteopathen an der Bezuschussung

Zertifizierten Nachweis für Krankenkassen

Zur Qualitätssicherung fordern die meisten gesetzlichen Krankenkassen einen zertifizierten Nachweis durch einen anerkannten Osteopathie-Verband. Hierzu muss der Osteopath eine Ausbildung von mindestens 1350 Unterrichtsstunden und eine Abschlussprüfung absolviert haben.

Unterrichtsstunden

mindestens 1350 Stunden

Facharbeit

oder Projektarbeit

Privat Krankenversichert

Private Krankenversicherung und Zusatzversicherung

Für Patienten der privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherung ist es wichtig, dass die Behandlung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet wird. Über die Abrechnungssoftware von SoliPrax werden in der Praxis Osteopathie Caron Rechnungen mit der aktuellsten Gebührenordnung für Heilpraktiker gemäß GebüH85 erstellt.

Vollständiges GebüH

inkl. 6 Abrechnungsarten

Private Krankenkassen übernehmen Kosten nur bei Abrechnungen über die Gebührenordnung