Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte ist die Bezuschussung für Osteopathiebehandlungen von der Krankenkasse abhängig.
Private Krankenzusatz- versicherung
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht die Möglichkeit, die Kostenübernahme durch private Krankenzusatzversicherungen zu erhöhen.
Private Krankenversicherung
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten bei der Abrechnung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker ganz oder teilweise.
Beihilfe
Osteopathie gehört zwar nicht zu den beihilfefähigen Heilbehandlungen, jedoch zählt Osteopathie zu den beihilfefähigen Leistungen von Heilpraktikern.
Gesetzlich Krankenversichert
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in den meisten Fällen nur bei zertifizierten Osteopathen an der Bezuschussung
Zertifizierten Nachweis für Krankenkassen
Zur Qualitätssicherung fordern die meisten gesetzlichen Krankenkassen einen zertifizierten Nachweis durch einen anerkannten Osteopathie-Verband. Hierzu muss der Osteopath eine Ausbildung von mindestens 1350 Unterrichtsstunden und eine Abschlussprüfung absolviert haben.
Unterrichtsstunden
mindestens 1350 Stunden
Facharbeit
oder Projektarbeit
Privat Krankenversichert
Private Krankenversicherung und Zusatzversicherung
Für Patienten der privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherung ist es wichtig, dass die Behandlung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet wird. Über die Abrechnungssoftware von SoliPrax werden in der Praxis Osteopathie Caron Rechnungen mit der aktuellsten Gebührenordnung für Heilpraktiker gemäß GebüH85 erstellt.
Vollständiges GebüH
inkl. 6 Abrechnungsarten
Private Krankenkassen übernehmen Kosten nur bei Abrechnungen über die Gebührenordnung